Altersgerecht Umbauen - KfW-Förderprogramm

Altersgerecht Umbauen

KfW-Förderung: Altersgerecht umbauen

Informieren Sie sich hier über die Details der KfW-Förderung „Altersgerecht umbauen“.

  • Ab 1,00 % effektiver Jahreszins
  • Bis 50.000 € Investitions- und Darlehenssumme
  • für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums
  • Förderung unabhängig von Ihrem Alter

 

Altersgerecht umbauen: Was wird gefördert?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen, unter anderem:

Einzelmaßnahmen

Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
  • Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
  • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühle oder Gehhilfen
  • sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten

Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Überwindung von Treppen und Stufen

  • Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Treppenlifte
  • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren

Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau

  • Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Türen
  • Schwellenabbau
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen

Badumbau

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken und Badewannen)

Bedienelemente und Hilfssysteme

  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
  • Sicherheits-, Unterstützungs- und Notrufsysteme
  • AAL-Systeme (Ambient Assisted Living): intelligente Assistenzsysteme und intelligente Gebäudetechnik

Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen

  • Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen

 

Altersgerecht umbauen: Welche Kosten sind förderungsfähig? 

In diesem Zusammenhang werden alle Kosten gefördert, die für die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen erforderlich sind:

  • Fachberatung durch Experten oder Sachverständige für Ihren Umbau,
  • die Durchführung der geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen,
  • die notwendigen vorbereitenden Arbeiten,
  • nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.

Ersterwerb von Wohnraum, der Barrierearm saniert wurde

Die Kosten für die Umbaumaßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein. Dann sind diese ebenfalls förderfähig.
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Erfahren Sie hier, welche Modernisierungsmaßnahmen die KfW-Bank im Programm „Altersgerecht umbauen“ im Detail unterstützt.
Energieeffizient Sanieren

Das Merkblatt der KfW-Bank zum Programm Altersgerecht Umbauen finden Sie hier (PDF).

Sie können den Kreditbetrag von maximal 50.000 € entweder auf einmal oder in Teilbeträgen abrufen. Dabei profitieren Sie von 4 Monaten kostenfreier Bereitstellungszeit – erst ab dem 5. Monat fallen Bereitstellungszinsen in der Höhe von 0,25 % pro Monat für die noch nicht abgerufenen Darlehensteile an.

Sie erhalten diese Förderung, wenn Sie Wohnraum altersgerecht umbauen möchten oder im Ersterwerb eine barrierearm sanierte Immobilie kaufen.

Konditionen für das Programm „Altersgerecht umbauen“

Annuitätendarlehen:

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr   Laufzeit                                       tilgungsfreie Anlaufzeit   Zinsbindung

1,00 % (1,00 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 5 Jahre
1,00 % (1,00 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
1,00 % (1,00 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 5 Jahre
1,10 % (1,11 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre
1,00 % (1,00 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 5 Jahre
1,20 % (1,21 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

 

Endfälliges Darlehen

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr                    Laufzeit

1,25 % (1,26 %) 4 bis 10 Jahre
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