KfW-Förderung: Altersgerecht umbauen
Informieren Sie sich hier über die Details der KfW-Förderung „Altersgerecht umbauen“.
- Ab 1,00 % effektiver Jahreszins
- Bis 50.000 € Investitions- und Darlehenssumme
- für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums
- Förderung unabhängig von Ihrem Alter
Altersgerecht umbauen: Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen, unter anderem:
Einzelmaßnahmen
Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:
Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachung
- Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Fahrrädern, Rollstühle oder Gehhilfen
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
- Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von mehr Bewegungsfläche
- Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
- Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch
Überwindung von Treppen und Stufen
- Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
- Treppenlifte
- barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Türen
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
Badumbau
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Waschbecken und Badewannen)
Bedienelemente und Hilfssysteme
- Modernisierung von Bedienelementen
- Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen
- Sicherheits-, Unterstützungs- und Notrufsysteme
- AAL-Systeme (Ambient Assisted Living): intelligente Assistenzsysteme und intelligente Gebäudetechnik
Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
- Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Altersgerecht umbauen: Welche Kosten sind förderungsfähig?
In diesem Zusammenhang werden alle Kosten gefördert, die für die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen erforderlich sind:
- Fachberatung durch Experten oder Sachverständige für Ihren Umbau,
- die Durchführung der geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen,
- die notwendigen vorbereitenden Arbeiten,
- nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.
Ersterwerb von Wohnraum, der Barrierearm saniert wurde
Die Kosten für die Umbaumaßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein. Dann sind diese ebenfalls förderfähig.
Erfahren Sie hier, welche Modernisierungsmaßnahmen die KfW-Bank im Programm „Altersgerecht umbauen“ im Detail unterstützt.
Energieeffizient Sanieren
Das Merkblatt der KfW-Bank zum Programm Altersgerecht Umbauen finden Sie hier (PDF).
Sie können den Kreditbetrag von maximal 50.000 € entweder auf einmal oder in Teilbeträgen abrufen. Dabei profitieren Sie von 4 Monaten kostenfreier Bereitstellungszeit – erst ab dem 5. Monat fallen Bereitstellungszinsen in der Höhe von 0,25 % pro Monat für die noch nicht abgerufenen Darlehensteile an.
Konditionen für das Programm „Altersgerecht umbauen“
Annuitätendarlehen:
Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
1,00 % (1,00 %) | 4 bis 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 5 Jahre |
1,00 % (1,00 %) | 4 bis 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 10 Jahre |
1,00 % (1,00 %) | 11 bis 20 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 5 Jahre |
1,10 % (1,11 %) | 11 bis 20 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 10 Jahre |
1,00 % (1,00 %) | 21 bis 30 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 5 Jahre |
1,20 % (1,21 %) | 21 bis 30 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 10 Jahre |
Endfälliges Darlehen
Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit
1,25 % (1,26 %) | 4 bis 10 Jahre |
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