Fördermittel: Riesterförderung
- Darlehen mit Riesterförderung
- Über 20.000 € an Zulagen in 32 Jahren (vierköpfige Familie)
- Schnellere Tilgung, geringerer Gesamtaufwand
Auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum können bei Annuitätendarlehen von staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen profitieren. Wie bei der Riester-Rente gibt es Zulagen für jedes Familienmitglied.
Voraussetzungen: die Immobilie muss eigengenutzt sein, der Darlehensnehmer muss zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören (siehe Zielgruppe), und die Immobilie muss bis zum 68. Lebensjahr entschuldet sein.
Das bringt Ihnen eine Zinsersparnis und verkürzt die Darlehensgesamtlaufzeit sowie den Betrag, den Sie zurückbezahlen müssen. Die Zulagen können für eine vierköpfige Familie auf eine Laufzeit von 32 Jahren über 20.000 € ausmachen, der Steuervorteil über 60.000 €.
Hier erfahren Sie, welcher Personenkreis zulagenberechtigt ist
Zulagenförderung
Jeder zulagenberechtigte Erwachsene erhält 154 €, jedes vor 2008 geborene Kind 185 € und jedes in 2008 oder später geborene Kind erhält sogar 300 € pro Jahr. Dafür sind für jeden zulagenberechtigten Verdiener jährliche Eigenbeiträge in Höhe von 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, abzüglich der erhaltenen Zulagen, zu leisten, maximal 2.100 €.
Steuerförderung
Bei der Steuererklärung wird geprüft, ob die Steuerersparnis für die geleisteten Eigenbeiträge höher ist als die erhaltenen Zulagen. Ist das der Fall, bekommen Sie die Differenz als Steuererstattung. Unser Tipp: Nutzen Sie diese beispielsweise als Sondertilgung!
Wir erstellen einen Vergleich der möglichen Riesterprodukte für Ihre Baufinanzierung und finden das für Ihre Situation am besten geeignete.
Fordern Sie hier Ihren Baufinanzierungs-Vergleich an.