Energieeffizient Sanieren - Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Energieeffizient Sanieren

KfW-Förderung: Energieeffizient Sanieren

  • Ab 0,75 % effektiver Jahreszins
  • Bis 100.000 € Darlehenssumme bei einem KfW-Effizienzhaus oder 50.000 € pro Einzelmaßnahme
  • Für alle, die eine selbstgenutzte Wohneinheit bauen oder kaufen
  • Bis 27.500 € Tilgungszuschuss
  • Alternativ zu Kredit kann auch ein Investitionszuschuss von bis zu 30.000 pro Wohneinheit € beantragt werden

 

Energieeffizient Sanieren: Welches Vorhaben wird gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungen von Gebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
KfW-Effizienzhaus (bis zu 100.000 € Darlehenssumme):

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
Einzelmaßnahmen (bis zu 50.000 € Darlehenssumme):
Sie müssen keinen KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Auch Einzelmaßnahmen werden gefördert wie etwa:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Weitere Kosten, die gefördert werden:

  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

Auch für die Sanierung von Baudenkmälern bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz können Sie Fördermittel dieses KfW-Programms in Anspruch nehmen.

Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden:

Auch die Umwidmung von bestehenden beheizten Nicht-Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbeflächen, ist förderfähig.
Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu Wohnraum können Sie über den KfW-Kredit Energieeffizient Bauen (153) finanzieren.

Kauf von saniertem Wohnraum:

Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).

Sie können den Kreditbetrag von maximal 100.000 € (bei Einzelmaßnahmen: 50.000 €) entweder auf einmal oder in Teilbeträgen abrufen. Dabei profitieren Sie von 12 Monaten kostenfreier Bereitstellungszeit – erst ab dem 13. Monat fallen Bereitstellungszinsen in der Höhe von 0,25 % pro Monat für die noch nicht abgerufenen Darlehensteile an.
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Erfahren Sie hier, welche energetischen Maßnahmen die KfW-Bank im Detail unterstützt (Link).
Energieeffizient Sanieren

Das Merkblatt der KfW-Bank zum Programm Energieeffizient Sanieren finden Sie hier (PDF).

Sie erhalten die KfW-Förderung, wenn Sie

  • Eine Wohnimmobilie sanieren
  • Ein saniertes Objekt im Ersterwerb kaufen

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Konditionen Annuitätendarlehen:

Sollzins (Effektivzins) pro Jahr Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
0,75 % (0,75 %) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
0,75 % (0,75 %) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre
0,75 % (0,75 %) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

 

Konditionen endfälliges Darlehen:

Sollzins (Effektivzins) pro JahrLaufzeit

0,75 % (0,75 %) 4 bis 10 Jahre

Zusätzlich sparen: Tilgungszuschuss

  • Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit.
  • Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:

 

KfW-Effizienzhaus Höhe des Tilgungszuschusses
KfW-Effizienzhaus 55 27,5 % der Darlehenssumme, bis zu 27.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % der Darlehenssumme, bis zu 22.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 17,5 % der Darlehenssumme, bis zu 17.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 15,0 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu 12.500 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus Denkmal 12,5 % der Darlehenssumme, bis zu 12.500 Euro für jede Wohneinheit
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