Fördermittel: Riester Bausparvertrag

  • Bauspardarlehen mit Riesterzulagen als Spar- bzw. Tilgungszuschuss
  • Beste Zinssicherheit durch garantierten (Anschluss-)Darlehenszins
  • Über 20.000 € an Zulagen in 32 Jahren (vierköpfige Familie)

Auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum können bei Bauspardarlehen von staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen profitieren. Wie bei der Riester-Rente gibt es Zulagen für jedes Familienmitglied. Voraussetzungen: die Immobilie muss eigengenutzt sein, der Darlehensnehmer muss zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören (siehe Zielgruppe), und die Immobilie muss bis zum 68. Lebensjahr entschuldet sein.

Dieses Darlehen funktioniert wie ein normales Bauspardarlehen. Sie können entweder zuerst einen riestergeförderten Bausparvertrag ansparen und dann Ihr Eigenheim finanzieren. Alternativ können Sie ein Annuitätendarlehen mit einer geringen Tilgung abschließen, wenn Sie gleich in den Genuss Ihres Eigenheims kommen möchten, und zur Zinssicherung einen riestergeförderten Bausparvertrag ansparen. Dabei erhöhen die Riesterzulagen, die Sie erhalten, das Bausparguthaben. Das verkürzt die Darlehensgesamtlaufzeit sowie den Betrag, den Sie zurückbezahlen müssen. Die Zulagen können für eine vierköpfige Familie auf eine Laufzeit von 32 Jahren über 20.000 € ausmachen, der Steuervorteil über 60.000 €.
Nähere Details zu einem Bausparkombidarlehen finden Sie hier.
Personen die zulagenberechtigt im Sinne der Riesterförderung sind und diese Förderung zur Erhöhung der Zinssicherheit nach Ablauf der Zinsbindung nutzen möchten.
Hier erfahren Sie, welcher Personenkreis zulagenberechtigt ist.

Zinsabsicherung

Das besondere an einem Riester-Kombidarlehen ist, dass Sie auch nach Ablauf der Zinsbindungsfrist weiterhin Zinssicherheit genießen, da idealerweise die gesamte Restschuld Ihres Darlehens auf ein Bauspardarlehen mit einem bereits heute feststehenden Zinssatz umgeschuldet werden kann. Darüber hinaus erhalten Sie die Riesterförderung:

Zulagenförderung

Jeder zulagenberechtigte Erwachsene erhält 154 €, jedes vor 2008 geborene Kind 185 € und jedes in 2008 oder später geborene Kind erhält sogar 300 € pro Jahr. Dafür sind für jeden zulagenberechtigten Verdiener jährliche Eigenbeiträge in Höhe von 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, abzüglich der erhaltenen Zulagen, zu leisten, maximal 2.100 €.

Steuerförderung

Bei der Steuererklärung wird geprüft, ob die Steuerersparnis für die geleisteten Eigenbeiträge höher ist als die erhaltenen Zulagen. Ist das der Fall, bekommen Sie die Differenz als Steuererstattung. Unser Tipp: Nutzen Sie diese beispielsweise als Sondertilgung!

Gerne klären wir für Sie, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf staatliche Zulagen und/oder Steuervergünstigungen besteht. Wir prüfen die möglichen Riesterprodukte und finden das für Ihre Situation am besten geeignete.

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