16-20 Jahre Zinsbindung
- Zinsfestschreibung für einen relativ langen Zeitraum
- Zinssatz im durchschnittlichen Rahmen
- Sonderkündigungsrecht des Darlehens nach 10 Jahren.
Bei diesen Darlehen ist der Zinssatz relativ lange festgeschrieben. Danach kann er sich quartalsweise an das veränderte Zinsniveau anpassen, also entweder steigen oder fallen. Dies gibt Ihnen eine relativ hohe Zinssicherheit.
Sie haben das Recht, nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wahrzunehmen und Ihr Darlehen ganz oder teilweise kostenfrei zu kündigen. Dies gilt auch dann, wenn die Zinsfestschreibung noch mehrere Jahre weiterläuft. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Die 10-Jahresfrist beginnt dabei einen Tag nachdem das Baudarlehen vollständig an Sie ausbezahlt wurde (vollständiger Empfang des Darlehens; §187 Abs. 1 BGB).
Wenn Sie einen guten Kompromiss zwischen Zinssicherheit und günstigen Konditionen wünschen, aber eher eine längere Zinsbindung bevorzugen
Der Vorteil dieses Darlehens ist seine lange Zinssicherheit. Dafür müssen Sie aber teilweise erheblich schlechtere Konditionen als bei kürzeren Zinsbindungen in Kauf nehmen. Als Alternative bietet sich eventuell eine Kombination unterschiedlicher Darlehensarten oder eine kürzere Festschreibung mit Zinsabsicherung z.B. durch einen Bausparvertrag an.
Wir planen mit Ihnen gemeinsam Ihre Baufinanzierung von Beginn an. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation sowie Ihre Ziele und Wünsche und erstellen das für Sie passendste Zinskonzept. Gerne berechnen wir einen Vergleich des Gesamtaufwands für unterschiedliche Darlehensarten und Zinsbindungszeiträume, um das günstigste Konzept für Sie zu finden.